• Sportvereint

Grundsätze der Sportgemeinde

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Der Name „Sportgemeinde“ ist gleichzeitig Programm und beinhaltet mehrere Sportarten im Angebot. Zu den vorrangigen Aufgaben gehören dabei insbesondere die Förderung, Pflege und Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports sowie auch der Kultur- und Brauchtumspflege.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Wir schreiben Geschichte